AGB
Das Kleingedruckte. Wissenswert und unbedingt erforderlich zur eigenen Sicherheit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren in der Regel auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes(DRV).

Lesen Sie bitte auch die wichtigen Hinweise zur Nutzung unserer Websites



AGB - gültig ab dem 01.07.2018
(ergänzend zu den bereits bestehenden AGB und denen des jeweiligen Reiseveranstalters, Carriers oder Leistungsträgers der vermittelten Serviceleistungen, gelten ab dem 01.07.2018 bis auf Widerruf/Ergänzung die nachfolgenden AGB):

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Check-In Reisecenter - www.check-in-reisecenter.de - für die Vermittlung von Reiseleistungen
(Stand 01.01.2023)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub mit uns organisieren möchten. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise geschehen, einer bloß vermittelten Einzelleistung wie z.B. nur einem Flug oder nur eine Hotelunterbringung oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen. Der oder die Verträge über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistungen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer einer Einzelleistung zustande. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zu unserer Vermittlungstätigkeit. Das heißt, wir erklären Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten Verträge mit Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen. Dies geschieht anhand nachfolgender Bestimmungen.

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in Teile A, B und C

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung. Danach ist zu unterscheiden zwischen
a) der Vermittlung einer Pauschalreise, nachfolgend „Reisevermittlung“ genannt, der Vermittler in diesem Zusammenhang „Reisevermittler“; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil A dieser Geschäftsbedingungen.
b) der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil B dieser Geschäftsbedingungen.
c) der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil C dieser Geschäftsbedingungen.

Teil A: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB

Die Vorschriften dieses Teils A über die Reisevermittlung von Pauschalreiseverträgen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

2. Zahlungen, Erklärungen von Kunden
2.1. Reisevermittler und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2.2. Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Der Reisevermittler empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Pauschalreiseveranstalter durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Pauschalreiseveranstalter die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
3.2. Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Reisevermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
3.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.5. Sonderwünsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstalter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an den Pauschalreiseveranstalter zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Pauschalreiseveranstalters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Pauschalreiseveranstalters werden.

4. Pflichten des Reisevermittlers/Reisenden bezüglich Einreisevorschriften und Visa
4.1 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.
4.2. Im Rahmen vorvertraglicher Informationspflichten nach Art. 250 § 3 EGBGB werden Sie, soweit für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich, über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes unterrichtet, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bitte beachten Sie hierzu sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Reiseveranstalters zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente.
4.3. Übernimmt der Reisevermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
4.4. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Reisevermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
4.5. Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4.6 Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Teilen Sie uns bitte unaufgefordert mit, ob für Sie oder Ihre Mitreisenden besondere Bedürfnisse im Hinblick auf eine etwaig eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft, Minderjährigkeit oder einen medizinischen Betreuungsbedarf bestehen.

4.7. Besondere Umstände/Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. Coronavirus)
Wir weisen darauf hin, dass viele Reiseveranstalter und Carrier/Leistungsträger, Leistungen im Zusammenhang mit den jeweils lokalen Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen, erbringen werden.
Der Reisende erklärt sich insofern einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen unverzüglich die Reiseleitung und den jeweiligen Leistungsträger, Carrier/Reiseveranstalter zu verständigen/informieren.
Beachten Sie bitte, daß bei der Einreise, abhängig etwa von der Pandemielage, unterschiedliche Bestimmungen gelten können (z.B. Impf- oder Testnachweis, digitale Registrierung). Empfehlenswerte Adressen für tagesaktuelle Sicherheits-/ Gesundheitsinformationen:
Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de
Tel. +49 (0)30 18170
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung- Ausland(DVKA): www.dvka.de, Tel. +49 (0)228 95300
Centrum für reisemedizin: www.crm.de


5. Aufwendungsersatz, Serviceentgelt, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

5.4 Serviceentgelte unserer kostenpflichtigen Beratungs-, Vermittlungstätigkeiten, zzgl. Fremdgebühren/inkl.MwSt.:

1. Beratungen unseres qualifizierten Reiseexpediententeams:
Im Rahmen einer zu buchenden Flug-, Hotel-, Kreuzfahrten-, Einzel-, Verbundenen-, Flugticket-, Round the world-, IATA/BULK/Consolidator-, Linien-, Charterflug- und Pauschalreiseleistungen, werden im Falle einer Buchung angerechnet.
2. Nichtbuchung oder Ausfall:
Nach einer fruchtlosen Frist von 14 Tagen einer zuvor bei und durch uns erarbeiteten qualifizierten Reiseberatungsleistung, erlauben wir uns, Ihnen unsere Reisevermittlungstätigkeitsleistung, mit einer pauschalen Gebühr in Höhe von: 45€ pro Anfrage-/Beratungsvorgang zu berechnen.
3. Für Sonderreiseleistungen:
Ausarbeitung spezieller Gruppenreiseanfragen, Reisen und Arrangements im Rahmen einer Vermählung, Ausarbeitung und Erstellung von besonderen Flug-, Hotel- Sportreise-, Firmenreise- und sonstigen aufwändigen Reiseexpeditionen, werden unsere Gebühren im Falle einer entsprechend festen abgeschlossenen Buchung, angerechnet. Beim Nichtzustandekommen der von uns er- und ausgearbeiteten Beratungsleistungen, berechnen wir eine Pauschale in Höhe von: 75€/EUR
4. Für die Abwicklug von Sonderreiseleistungen, An- bzw. Ab- oder Ummeldungen, wie nachfolgend:
- Änderungen von: Namen, Termin, Teilnehmern/Personen, Abreise- oder Zielort, soweit möglich zzgl.Fremdgebühr: pauschal: 25€/EUR
- Anmeldungen von Sonderleistungen wie Gepäck, Sondergepäck, Sportausrüstungen, Tiertransport: pauschal 20€/EUR je Vorgang.
- Stornierung/Nachmeldung (soweit möglich innerhalb der AGB des/der Leistungsträger,Carrier,Veranstalter): pauschal 25€/EUR je Vorgang.
5. Erstellung/Beantragung von:
Schiffsmanifesten, Einreiseanträgen (Papierform/Elektronisch,ggfs.zzgl.Fremdgebühren), Visaanträgen, insbesondere elektronischen Genehmigungen/Anträgen zur Einreise wie USA(ESTA), Australien(abf.gov.au,), Griechenland(Travel.gov.gr), Spanien(SPTH.gov.es), usw., in Anwesenheit der zu beantragenden Personen unter Vorlage/persönlicher Anlieferung der Antragsdokumente (Pass,Personalausweis,Impfpass,Gesundheitszeugnis,etc.): pauschal 25€/EUR p.Pers.
6. Ausführung kostenpflichtiger/kostenloser Stornierungen/Bearbeitung aufwendiger Änderungen gesamter Vorgänge: 50€/EUR je Vorgang

6. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
6.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
6.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

7. Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise
7.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

7.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler
8.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
8.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 7.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 7.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
8.3. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen.

9. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern
Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern besteht keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

10. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen
10.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

11. Haftung des Reisevermittlers
11.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern.
11.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

12. Verbraucherstreitbeilegung
Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Pauschalreisen für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert der Reisevermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Der Reisevermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

Die Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn der Vermittler das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch verbundene Reiseleistungen vermittelt werden.

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu¬stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

2. Zahlungen
2.1. Der Vermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von dem Vermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
2.2. Diese Sicherstellung leistet der Vermittler verbundener Reiseleistungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
3.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
3.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

4. Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
4.1. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt. Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
4.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
4.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
4.4. Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
4.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
4.6. Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

5. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
5.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
5.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

6. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
6.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
6.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
6.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

7. Vergütungsansprüche des Vermittlers
7.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 5 dieses Teils B der Vermittlungsbedingungen gilt:
a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
b) Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlenden Serviceentgelte.
c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.
d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
7.2. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
7.3. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

8. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
8.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
8.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Vermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

9.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt.
9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

10. Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
10.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler, als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
10.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
10.3. Übernimmt der Vermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
10.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

11. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

12. Haftung des Vermittlers
12.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.
12.2. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
12.3. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB und aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

13. Verbraucherstreitbeilegung
- Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
- Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

Teil C: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen oder mehreren Reiseleistungen, die keine verbundenen Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB darstellen.

Die Vorschriften dieses Teils C über die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil einer Pauschalreise noch Teil von verbundenen Reiseleistungen ist. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

2. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.

2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

3. Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa
3.1. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt. Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder offenkundige Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
3.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
3.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
3.4. Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
3.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.6. Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

4. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
4.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
4.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

6. Vergütungsansprüche des Vermittlers
6.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 Teil C dieser Vermittlungsbedingungen gilt:
a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
b) Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelten.
d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
6.2. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
6.3. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

7. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
7.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
7.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Vermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
8.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
8.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
8.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 8 unberührt.
8.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

9. Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
9.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
9.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
9.3. Übernimmt der Vermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
9.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

10. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
10.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

Die finanziellen Aufwendungen im Falle nicht vorhersehbarer Ereignisse vor, während oder nach Reiseantritt können mitunter erheblich sein. Zur Sicherheit des/r Reisenden empfehlen wir daher neben den allgemein üblichen Reiseversicherungen wie Reisekranken-, Reisegepäck und Reiseunfallversicherung dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Hinweis:

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern ist:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de
info@versicherungsombudsmann.de

11. Haftung des Vermittlers
11.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.
11.2. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Hinweise und Übersicht der Reiseveranstalter-AGB:

Die Buchung wird erst mit der Annahme/Bestätigung durch den Veranstalter, Leistungsträger oder Carrier der durch uns vermittelten Reisen/ Beförderungsleistungen verbindlich. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die reine Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen, Beförderungsleistungen bzw. einzelnen touristischen Leistungen. Die Durchführung der gebuchten Reiseleistungen gehört nicht in den Bereich unserer Verantwortung und Vertragspflichten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des Reisenden durch Check-In Reisecenter®. Check-In Reisecenter® ist berechtigt, die Annahme des Vermittlungsauftrages ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Vor der Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages durch Check-In Reisecenter® vermittelte und mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern abgeschlossene Reiseverträge bleiben wirksam und sind von der Annahme des Vermittlungsauftrages in diesem Fall unberührt. Die Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages wird dem betroffenen Reisenden per Email, schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bestehende Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen mit Reiseveranstaltern bzw. einzelnen Leistungsträgern werden hierdurch nicht berührt.

Wir verweisen ausdrücklich auf die AGB der Veranstalter. Diese finden Sie bei dem jeweiligen Angebot und den Buchungsmasken, noch einmal im Detail unter dem Menüpukt AGB. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an dieser Stelle die AGB`s der einzelnen Reiseveranstalter, die Sie bei den jeweiligen Angeboten finden, hier auch noch einmal tabellarisch an:

 



12.
Zahlung mit Kreditkarte (VISA, Mastercard, AmericanExpress, Diners, etc.)
Die Zahlung kann mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen erfolgen. Check-In Reisecenter® behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die uns oder dem Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Wir werden Sie über entsprechende Kosten im Vorfeld benachrichtigen. Check-In Reisecenter® behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten bei Kreditkartenzahlung an Sie weiterzuberechnen. Bei Zahlung mit einer fremden Kreditkarte ist die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers erforderlich. Check-In Reisecenter® behält sich vor, Tickets, Bestätigungen, Vouchers und sonstige Reiseunterlagen ausschließlich an die bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen hinterlegte Adresse zu versenden.

13. Wichtiger Hinweis für USA-Reisende
: Seit dem 12.Januar 2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA" (Electronic System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich eingesetzt. Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt seit dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von 14USD/$ (bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte System des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich vorzunehmen. https://esta.cbp.dhs.gov/

14.
Allgemeine Hinweise und Bestimmungen zu Linienflügen, Consolidator-, IATA-,ABC/APEX-, BULK-Charter- und sonstigen Sonderflügen:
Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der, für die eingebuchte Beförderungsleistung zuständigen Fluggesellschaften, Leistungsträger oder Carrier, für die vermittelten Beförderungsleistungen. Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Fluggesellschaften, Leistungsträger oder Carrier die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit- oder Leistungsänderungen der jeweiligen Fluggesellschaften, Carrier oder Leistungsträger der Reise. Dieses gilt insbesondere für Linienflugscheine zu stark ermäßigten Consolidatortarifen und `nur-Flug` Buchungen. Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Der Erhalt einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes oder eine Buchung dar.

Bitte beachten Sie, dass bei Linienflügen für die Erstellung eines Papiertickets, sofern dieses noch möglich ist, ein zusätzlicher Aufschlag von 10 Euro berechnet wird. Entgegen vieler Reisebüros berechnet Check-In Reisecenter® keine weiteren Kosten für Beratung und Buchungsabwicklung. Dieses gilt nicht für Stornierungen oder Umbuchungen. Für alle anderen Tickethinterlegungen am Flughafenschalter wird in der Regel eine Hinterlegungsgebühr seitens der Fluggesellschaft/ Carrier/Aussteller erhoben. Bei vielen Fluggesellschaften und Veranstaltern werden heute ausschließlich sogenannte ETIX-Ausstellungen vorgenommen, bei denen der Passagier seine Beförderungsunterlagen gegen Vorlage seines Lichtbildausweises/Passes sowie der Reisebestätigung/Reservierung direkt beim einchecken am Flughafen oder am Check-In Automaten erhält. Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, wird der Carrier, Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger die Reiseunterlagen per Post zusenden. Kosten für die schnelle Versendung von Unter-lagen mit Express Botendiensten sowie eventuelle Hinterlegungs-gebühren trägt der Reisende. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Regeln für die Ausstellung von E-Tickets haben. Bei Lufthansa-Flügen ist es zum Beispiel erforderlich, dass Sie Ihre Kredit- oder Miles & More-Karte beim Check-in vorweisen können und dass Sie die Check-in-Zeiten einhalten.

Was ist ein elektronisches Ticket?
Mit elektronischen Tickets reisen Sie schneller und bequemer. Nach Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Buchung. Im Buchungssystem der Fluggesellschaft wird ein elektronisches Ticket erstellt und gespeichert. Herkömmliche Papiertickets werden seit Juni 2008 von den Fluggesellschaften nicht mehr angeboten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Reisen mit einem elektronischen Ticket (E-Ticket) personifizierte Dokumente mit sich führen müssen. Jeder Reisende benötigt am Check-in am Flughafen entweder den Personalausweis oder Reisepass (je nach Flugziel) und die Buchungsbestätigung bzw. die E-Mail Bestätigung der Flugbuchung.

Welche Vorteile bietet ein elektronisches Ticket?
1. Sie vermeiden lange Warteschlangen am Check-In-Schalter (bei Nutzung des Check-In-Automaten)
2. Sie können Ihren Sitzplatz beim Einchecken selbst auswählen. (bei Nutzung des Check-In-Automaten)
3. Sie können das Ticket nicht vergessen oder verlieren: Sie brauchen lediglich Ihren Ausweis und die E-Mail Bestätigung.
4. Sie müssen sich nicht um die Zustellung des Tickets kümmern: Nach Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.


Wichtig: Insbesondere bei kurzfristigen Buchungen unterhalb 7 Tagen vor Abreise gelten oftmals gesonderte Tarif- oder Buchungsbedingungen, die zu beachten sind. Umbuchungen, Änderungen von Namen oder Flugstrecken sind dann nur nach Vollstorno und Neuanmeldung möglich. Achten Sie bei jeder Buchung eines Fluges unbedingt auf die Tarifkonditionen. Mehrkosten, die aus Nichtbeachtung der Tarifbedingungen oder zu kurzfristig gebuchten Tickets resultieren gehen zu Lasten des Reisenden.

Wir empfehlen im allgemeinen bei allen Flugbuchungen auf die jeweiligen AGB- und Tarifbedingungen der jeweiligen Airlines und Anbieter zu achten, um Irrtümer oder Mißverständnisse schon im Vorfeld zu vermeiden.

Umbuchungen sind nur teilweise zulässig und oftmals kostenpflichtig. Die jeweiligen Gebühren werden bei der Auswahl eines bestimmten Angebotes angezeigt. Bei manchen Sondertarifen sind Reservierungsänderungen oder Preiserstattungen nach Ticketausstellung nicht möglich. Einige Tarife schließen einen Wechsel der Buchungsklasse oder eine Meilengutschrift aus. Die Fluglinien behalten sich das Recht vor, den Flugzeitplan jederzeit vor Abflug zu ändern. Flugtickets sind nicht übertragbar und Namensänderungen nicht zulässig, es sei denn dieses ist innerhalb des Tarifes gestattet. Bei Verlust oder nicht rechtzeitig in Empfang genommenen Flugscheinen/Tickets, haftet der Reisende für dadurch entstehende Kosten (Änderungen) des Tarifes. Bei Versendung der Reiseunterlagen an eine vom Reisenden angegebene Adresse, trägt dieser das Transportrisiko. Kosten, die aus dem Verlust der auf Wunsch des Reisenden versandten Dokumente oder Verspätungen beim Transport (DHL/UPS/IllOX/FedEx) resultieren, gehen zu Lasten des Reisenden. Es empfiehlt sich immer die kostengünstigere und sichere ETIX-Hinterlegung direkt am Flughafenschalter.

Für alle Flüge, mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften gelten ferner die `Allgemeinen Beförderungsbedingungen`, die nach dem Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind. (siehe Ticket)

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Seit dem 12.Januar 2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA" (Electronic System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich eingesetzt. Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt seit dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von 14USD/$ (bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte System des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich vorzunehmen. https://esta.cbp.dhs.gov

Warschauer Abkommen (siehe Beschreibung)

Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten: Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten Alarmvorrichtungen oder integriertem Lithium, Batterien und/oder pyrotechnisches Material; Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen; Gase entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas und Aerosol; Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner; Entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; Oxydierende Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde; Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger; Radioaktive Materialien; Ätzendes, wie Quecksilber, was in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, naß, gefüllt mit Batterieflüssigkeit; Magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den IATA Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind. Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel, Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeugen), alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.

Blacklist
Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen, denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar unter
https://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
https://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf

Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer befördernden Fluggesellschaft.
Weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf:
https://www.iatatravelcentre.com/e-ticket-notice/General/German/

Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet. Sie können sich an diesen Stellen wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. | Straßburger Str. 8 77694 Kehl | mail@verbraucher-schlichter.de

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de
-
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

Check-In Reisecenter - Mont-Cenis-Str.125 - D-44627 Herne - info@check-in-reisecenter.de - www.check-in-reisecenter.de

Stand: 07/2021

Alle Daten SSL Verschlüsselt. Datenübertragung geschützt.




Unsere AGB ergänzend zu denen des jeweiligen Veranstalters, Carriers oder Leistungsträgers der gebuchten Reiseleistungen: (gültig bis einschließlich dem 30.06.2018)

Check-In Reisecenter® bzw. deren Vertreter tritt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen (z.B. Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotels, Ferienwohnungen, Tickets, Busreisen, etc., nachfolgend `Reisen` genannt) auf. Check-In Reisecenter® ist nicht der Veranstalter, sondern Mittler der Reisen.

Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der, für die eingebuchte Reise zuständigen Veranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) für die durch uns vermittelten Reisen. Die Reisebedingungen basieren in der Regel auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) der Reise die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit- oder Leistungsänderungen der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) der Reise. Alle Zahlungen auf Pauschalreiseleistungen bedürfen der vorherigen Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheines im Sinne der § 651a-m Abs. 3 BGB. Mit Vertragsschluß kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder Carrier der Reise zu den jeweils gültigen Konditionen zustande. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluß des Buchungsvorgangs bieten Sie uns an, die Vermittlung einer Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln/besorgen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der Reiseanmelder gleichzeitig, dass er geschäftfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie gebunden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

Der Erhalt einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Die Buchung wird erst mit der Annahme/Bestätigung durch den Veranstalter, Leistungsträger oder Carrier der durch uns vermittelten Reisen/Beförderungsleistungen verbindlich. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die reine Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen, Beförderungsleistungen bzw. einzelnen touristischen Leistungen. Die Durchführung der gebuchten Reiseleistungen gehört nicht in den Bereich unserer Verantwortung und Vertragspflichten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des Reisenden durch Check-In Reisecenter®. Check-In Reisecenter® ist berechtigt, Annahme des Vermittlungsauftrages ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Vor der Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages durch Check-In Reisecenter® vermittelte und mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern abgeschlossene Reiseverträge bleiben wirksam und sind von der Annahme des Vermittlungsauftrages in diesem Fall unberührt. Die Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages wird dem betroffenen Reisenden per Email, schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bestehende Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen mit Reiseveranstaltern bzw. einzelnen Leistungsträgern werden hierdurch nicht berührt.

Wir verweisen ausdrücklich auf die AGB der Veranstalter. Diese finden Sie bei dem jeweiligen Angebot und den Buchungsmasken, noch einmal im Detail unter dem Menüpukt AGB. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an dieser Stelle die AGB`s der einzelnen Reiseveranstalter noch einmal tabellarisch an:

           
 
   
Allgemeine Hinweise zu Ihrer Reisebuchung:

Haftung
Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von Check-In Reisecenter® gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Ansprüche des Reisenden gegen die Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) auf Schadensersatz im Sinne der § 651c bis 651f BGB verjähren in der Regel nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die vermittelte Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortführung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Beanstandung beim Leistungsträger, Veranstalter, Carrier (Beförderer) der Reiseleistungen, nicht zu verwechseln mit dem Zugang beim Reisemittler.
Für zeitliche Verzögerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund von technischen Verzögerungen bei der Übermittlung von Faxsendungen oder Emails übernimmt Check-In Reisecenter® keine Haftung.

Pflichten des Kunden/ Reisenden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

Zahlung des Reisepreises/der Reiseleistungen, Bankeinzug, Lastschriften, Gebühren
1. Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters, Carriers oder Leistungsträgers. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
2. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters, Carriers oder Leistungsträgers. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Zum überwiegenden Teil findet jedoch ein Direktinkasso mit dem Reiseveranstalter, Carrier oder Leistungsträger statt.
3. Die Zahlungsweise der gebuchten Leistungen bestimmt der Kunde nach Maßgabe der durch den jeweiligen Anbieter angebotenen Zahlungsarten (in der Regel: Kreditkarte, Lastschrift, Rechnung/ Überweisung) selbst, jedoch sind bei einigen Leistungsträgern bzw. Reiseveranstaltern nur Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift möglich. Bei Bezahlung per Kreditkarte wird anbieterabhängig ggf. eine zusätzliche Kreditkartengebühr fällig.

Zahlung mit Kreditkarte
(VISA, Mastercard, AmericanExpress, Diners, etc.)
Die Zahlung kann mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen erfolgen. Check-In Reisecenter® behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die uns oder dem Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Wir werden Sie über entsprechende Kosten im Vorfeld benachrichtigen. Check-In Reisecenter® behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten bei Kreditkartenzahlung an Sie weiterzuberechnen. Bei Zahlung mit einer fremden Kreditkarte ist die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers erforderlich. Check-In Reisecenter® behält sich vor, Tickets, Bestätigungen, Vouchers und sonstige Reiseunterlagen ausschließlich an die bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen hinterlegte Adresse zu versenden.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und dafür, daß die für seine Person erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sowie sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visa-Bestimmungen - beachtet werden. Bei Hinweisen auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Botschaft oder das Konsulat. Da wir hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter angewiesen sind und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, geben wir keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.

Wir empfehlen sorgfältig auf die Einreise-, Visa und Gesundheitsbestimmungen der jeweiligen Länder zu achten. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von etwaigen Rücktritts-/Umbuchungskostenkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters/Carriers/Leistungsträgers bedingt sind. Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Seit dem 12.Januar 2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA" (Electronic System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich eingesetzt. Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt seit dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von 14USD/$ (bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte System des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich vorzunehmen. https://esta.cbp.dhs.gov/

Besondere Umstände/Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. Coronavirus)
Wir weisen darauf hin, dass viele Reiseveranstalter, Carrier/Leistungsträgern im Zusammenhang mit den jeweils lokalen Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen, erbringen werden.
Der Reisende erklärt sich insofern einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen unverzüglich die Reiseleitung und den jeweiligen Leistungsträger, Carrier/Reiseveranstalter zu verständigen/informieren.

Umbuchung und Storno
Der Reisende kann auf Wunsch nach den Bestimmungen des zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger/Carrier jeweils abgeschlossenen Vertrages vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, oder eine Umbuchung vornehmen, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können (je nach Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und Zeitpunkt des Stornos). Storni und Umbuchungen für alle von Check-In Reisecenter® vermittelten Leistungen können nur schriftlich per Brief oder Fax bzw. per Email unter Angabe der Buchungsnummer an den Reiseveranstalter bzw. einzelnen Leistungsträger oder mittels Einschreibebrief an die in den Buchungsunterlagen angegebene Anschrift oder über die Buchungshotline erfolgen. nicht zu verwechseln mit uns als Mittler der Reise. Maßgeblich ist hierbei der jeweilige Posteingang beim jeweiligen Veranstalter, Carrier oder Leistungsträger der gebuchten Leistungen. Für zeitliche Verzögerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen, aufgrund von technischen Verzögerungen bei der Übermittlung von Faxen, Emails oder Datenübertragungen/Versand, übernimmt Check-In Reisecenter® keine Haftung. Für andere Angebote auf Check-In Reisecenter® (z.B. Hotel, Ferienwohnungen) setzen Sie sich bitte jeweils mit dem in Ihrer Bestätigung genannten Partner in Verbindung. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen/AGB des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Reiseveranstalters/Carriers bzw. Leistungsträgers genannt.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen/ Reiseabbruch
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es empfiehlt sich für diesen Fall zusätzlich durch eine eigene Reiseabbruchversicherung (siehe Versicherungen) Vorsorge zu treffen.

Ausschlußfrist/ Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch uns hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber uns geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber uns in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.

Versicherungen

Die finanziellen Aufwendungen im Falle nicht vorhersehbarer Ereignisse vor, während oder nach Reiseantritt können mitunter erheblich sein. Zur Sicherheit des/r Reisenden empfehlen wir daher neben den allgemein üblichen Reiseversicherungen wie Reisekranken-, Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Hinweis:
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern ist:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin


www.versicherungsombudsmann.de
info@versicherungsombudsmann.de


Wichtige Informationen zu den neuen `Dynamic Packaging`- Reiseveranstalter auf dem Markt:
(Tropo, XTOC, Xair, GoBucher, XÖGER, Travelix, Sunmed, GoBucher, alltoursX, FTIspar, SunPlus, V-Tours, XALL, LMX, XLMX, SLRIndi, uvm.):


Für die Preisgestaltung sind grundsätzlich die jeweiligen Reiseveranstalter verantwortlich. Es gibt bis zum Abschluss einer Reise keine Preisgarantie. Erst wenn der Reiseveranstalter den Reisepreis schriftlich bestätigt hat, ist der Reisepreis fix. In wenigen Ausnahmefällen kann es zum Beispiel durch gravierende Preiserhöhungen für Treibstoff auf dem Weltmarkt auch zu Preiserhöhungen nach Rückbestätigung durch den Reiseveranstalter kommen. Viele Angebote der Reiseveranstalter sind dynamisch angelegt. Diese Preise werden mehrmals täglich aktualisiert. Der Preis solcher Angebote steigt und fällt je nach aktueller Tagesmarktlage. Eine Faustregel wann Preise fallen oder steigen gibt es nicht. Namensänderungen, Änderungen der Teilnehmer, oder Korrekturen falsch engegebener Namen und Adressdaten, oder auch nur geringfügige Änderungen einiger Buchstaben, sind durch das Zusammenlegen von Billigflügen und Hotels bei diesen Spezialveranstaltern und Sonderangeboten, entweder nicht oder nur gegen relativ hohe Änderungs- und Stornogebühren oder den vorherigen Ausgleich des Gesamtpreises in Verbindung mit einer Stornierung und Neuanmeldung, möglich. Bei einigen Veranstaltern auch nur nach einem Vollstorno und Neuanmeldung. Bitte erkundigen Sie sich hierzu frühzeitig beim jeweiligen `Dynamic-Packaging` Veranstalter und beachten Sie die gesonderten AGB des /der jeweiligen Reiseveranstalter, Carrier und Leistungsträger der zu vermittelnden Leistungen.

Allgemeine Hinweise und Bestimmungen zu Linienflügen, Consolidator-, IATA-,ABC/APEX-, BULK-Charter- und sonstigen Sonderflügen:


Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der, für die eingebuchte Beförderungsleistung zuständigen Fluggesellschaften, Leistungsträger oder Carrier, für die vermittelten Beförderungsleistungen. Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Fluggesellschaften, Leistungsträger oder Carrier die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit- oder Leistungsänderungen der jeweiligen Fluggesellschaften, Carrier oder Leistungsträger der Reise. Dieses gilt insbesondere für Linienflugscheine zu stark ermäßigten Consolidatortarifen und `nur-Flug` Buchungen. Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Der Erhalt einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes oder eine Buchung dar.

Bitte beachten Sie, dass bei Linienflügen für die Erstellung eines Papiertickets, sofern dieses noch möglich ist, ein zusätzlicher Aufschlag von 8 Euro berechnet wird. Entgegen vieler Reisebüros berechnet Check-In Reisecenter® keine weiteren Kosten für Beratung und Buchungsabwicklung. Dieses gilt nicht für Stornierungen oder Umbuchungen. Für alle anderen Tickethinterlegungen am Flughafenschalter wird in der Regel eine Hinterlegungsgebühr seitens der Fluggesellschaft/ Carrier/Aussteller erhoben. Bei vielen Fluggesellschaften und Veranstaltern werden heute ausschließlich sogenannte ETIX-Ausstellungen vorgenommen, bei denen der Passagier seine Beförderungsunterlagen gegen Vorlage seines Lichtbildausweises/Passes sowie der Reisebestätigung/Reservierung direkt beim einchecken am Flughafen oder am Check-In Automaten erhält. Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, wird der Carrier, Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger die Reiseunterlagen per Post zusenden. Kosten für die schnelle Versendung von Unter-lagen mit Express Botendiensten sowie eventuelle Hinterlegungsgebühren trägt der Reisende. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Regeln für die Ausstellung von E-Tickets haben. Bei Lufthansa-Flügen ist es zum Beispiel erforderlich, dass Sie Ihre Kredit- oder Miles & More-Karte beim Check-in vorweisen können und dass Sie die Check-in-Zeiten einhalten.

Was ist ein elektronisches Ticket?

Mit elektronischen Tickets reisen Sie schneller und bequemer. Nach Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Buchung. Im Buchungssystem der Fluggesellschaft wird ein elektronisches Ticket erstellt und gespeichert. Herkömmliche Papiertickets werden seit Juni 2008 von den Fluggesellschaften nicht mehr angeboten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Reisen mit einem elektronischen Ticket (E-Ticket) personifizierte Dokumente mit sich führen müssen. Jeder Reisende benötigt am Check-in am Flughafen entweder den Personalausweis oder Reisepass (je nach Flugziel) und die Buchungsbestätigung bzw. die E-Mail Bestätigung der Flugbuchung.

Welche Vorteile bietet ein elektronisches Ticket?
1. Sie vermeiden lange Warteschlangen am Check-In-Schalter (bei Nutzung des Check-In-Automaten)
2. Sie können Ihren Sitzplatz beim Einchecken selbst auswählen. (bei Nutzung des Check-In-Automaten)
3. Sie können das Ticket nicht vergessen oder verlieren: Sie brauchen lediglich Ihren Ausweis und die E-Mail Bestätigung.
4. Sie müssen sich nicht um die Zustellung des Tickets kümmern: Nach Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Wichtig: Insbesondere bei kurzfristigen Buchungen unterhalb 7 Tagen vor Abreise gelten oftmals gesonderte Tarif- oder Buchungsbedingungen, die zu beachten sind. Umbuchungen, Änderungen von Namen oder Flugstrecken sind dann nur nach Vollstorno und Neuanmeldung möglich. Achten Sie bei jeder Buchung eines Fluges unbedingt auf die Tarifkonditionen. Mehrkosten, die aus Nichtbeachtung der Tarifbedingungen oder zu kurzfristig gebuchten Tickets resultieren gehen zu Lasten des Reisenden.

Wir empfehlen im allgemeinen bei allen Flugbuchungen auf die jeweiligen AGB- und Tarifbedingungen der jeweiligen Airlines und Anbieter zu achten, um Irrtümer oder Mißverständnisse schon im Vorfeld zu vermeiden.

Umbuchungen sind nur teilweise zulässig und oftmals kostenpflichtig. Die jeweiligen Gebühren werden bei der Auswahl eines bestimmten Angebotes angezeigt. Bei manchen Sondertarifen sind Reservierungsänderungen oder Preiserstattungen nach Ticketausstellung nicht möglich. Einige Tarife schließen einen Wechsel der Buchungsklasse oder eine Meilengutschrift aus. Die Fluglinien behalten sich das Recht vor, den Flugzeitplan jederzeit vor Abflug zu ändern. Flugtickets sind nicht übertragbar und Namensänderungen nicht zulässig, es sei denn dieses ist innerhalb des Tarifes gestattet. Bei Verlust oder nicht rechtzeitig in Empfang genommenen Flugscheinen/Tickets, haftet der Reisende für dadurch entstehende Kosten (Änderungen) des Tarifes. Bei Versendung der Reiseunterlagen an eine vom Reisenden angegebene Adresse, trägt dieser das Transportrisiko. Kosten, die aus dem Verlust der auf Wunsch des Reisenden versandten Dokumente oder Verspätungen beim Transport (DHL/UPS/IllOX/FedEx) resultieren, gehen zu Lasten des Reisenden. Es empfiehlt sich immer die kostengünstigere und sichere ETIX-Hinterlegung direkt am Flughafenschalter.

Für alle Flüge, mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften gelten ferner die `Allgemeinen Beförderungsbedingungen`, die nach dem Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind. (siehe Ticket)

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Seit dem 12.Januar 2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA" (Electronic System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich eingesetzt. Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt seit dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von 14USD/$ (bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte System des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich vorzunehmen. https://esta.cbp.dhs.gov

Warschauer Abkommen

Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten: Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten Alarmvorrichtungen oder integriertem Lithium, Batterien und/oder pyrotechnisches Material; Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen; Gase entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas und Aerosol; Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner; Entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; Oxydierende Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde; Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger; Radioaktive Materialien; Ätzendes, wie Quecksilber, was in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, naß, gefüllt mit Batterieflüssigkeit; Magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den IATA Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind. Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel, Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeugen), alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.


Blacklist
Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen, denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar unter

https://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

https://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf

Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer befördernden Fluggesellschaft.
Weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf:

https://www.iatatravelcentre.com/e-ticket-notice/General/German/


Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet. Sie können sich an diesen Stellen wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. | Straßburger Str. 8 77694 Kehl | mail@verbraucher-schlichter.de-

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de
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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: 01/2023

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